Antriebstechnik GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 

Angebote, Verkaufe und Lieferungen haben nur nach unseren Bedingungen Gültigkeit. Abweichungen hiervon setzen unser schriftliches Einverständnis voraus. Durch Abnahme der Ware hat sich der Käufer mit unseren Bedingungen einverstanden erklärt, auch wenn in seiner Bestellung andere Weisung enthalten ist. Aufträge sind erst dann für uns bindend, wenn die schriftliche Bestätigung unsererseits erfolgt ist. Vereinbarungen unserer Vertreter bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

Der Verkauf unserer Erzeugnisse gilt nur für den Bedarf des Inlandes, wenn keine besondere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde und versteht sich unter Ausschluß des Weiterverkaufs in losem Zusatnd, also nicht eingebaut in Fahrzeuge, Maschinen, Apparate etc. Wiederverkäufer (Händlerfirmen), die als solche von uns anerkannt sind, dürfen eine Weiterveräußerung in losem Zusatnd vornehmen.

Preise: für die Berechnung gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise und Rabatte. Irrtümer in Angeboten, Kalkulationen, Auftragsbestätigungen, Rechnungen usw., ebenso Schreibfehler, binden uns nicht.

Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers als Frachtgut frei Empfangsstation. Mehrkosten für Eil- und Expreßgut, sowie bei Kleinsendungen gehen zu Lasten des Bestellers.

Lieferzeiten gelten vom Tage der Auftragsbestätigung bzw. nach endgültiger Vereinbarung der gewünschten Ausführung. Die angegebenen Termine sind als annähernd und freibleibend zu betrachten. Für Verzögerungen und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Strommängel, Transportstörungen usw., kann bei nicht termingemäßer Auslieferung kein Anspruch auf Schadenersatz geltend gemacht werden.

Verpackung: Behälter und Kisten bleiben unser Eigentum. Behälter sind nach ihrer Entladung fracht frei an uns zurückzusenden. Kisten werden in Rechnung gestellt und nach freier Rücksendung in wiederverwendungsfähigem Zustand mit 2/3 des berechneten Wertes gutgeschrieben. Pappkartons werden zum Selbstkosten berechnet und werden nicht zurückgenommen.

Zahlung: Wir gewähren 30 Tage Ziel. Bei Zahlung innerhalb 14 Tagen werden 2% Skonto eingeräumt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Skonto ist jedoch, daß alle fälligen Rechnungen beglichen sind. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen berechnet.

Wenn der Käufer jedoch mit anderen Forderungen uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät, werden sämtliche Forderungen sofort fällig; desgleichen, wenn der Käufer in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Als Zahlungsschwierigkeiten sind insbesondere Konkurs, gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren, Wechselproteste, Pfändungen usw. anzusehen.

In diesen Fällen geht der Käufer der Bewilligung des Rabattes verlustig. Es gelten die Grund- bzw. Listenpreise als vereinbart, auch wenn Nettopreise in Rechnung gestellt wurden. Bei Hereinnahme von Wechseln sind wir berechtigt, die Abschnitte jederzeit wieder zurückzugeben und Barzahlung zu verlangen, wenn die Einlösung als gefährdet erscheint oder die Diskontierung von unserer Bank abgelehnt wird.

Zahlungen mit Scheck und Wechsel gelten erst mit der Einlösung als erfolgt. Diskontspesen sind vom Kunden nach Aufgabe in bar zu begleichen. Bei Schecks und Wechseln, die auf Nebenplätze oder das Ausland gezogen sind, übernehmen wir keine Haftung für rechtzeitige Vorzeigung oder Beibringung des Protestes. An Besteller, mit denen wir nicht in laufender Geschäftsverbindung stehen, liefern wir gegen Nachnahme des Rechnungsbetrages mit 2% Abzug.

Eigentumsvorbehalt: An den von uns gelieferten Waren und an den etwa aus der Verarbeituing der gelieferten Waren neu enstandenen Sachen wird das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung unserer gesamten Forderung einschließlich Wechsel, Zinsen und Kosten vorbehalten. Der Käufer darf die gelieferte Ware und die aus einer Verarbeitung entstehenden neuen Gegenstände nur im ordnungsmäßigen Geschäftsbetrieb wieder veräußern. Jede Verfügung, insbesondere der Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist unzulässig. Eine Pfändung ist uns unverzüglich mitzuteilen.

Wird die Ware mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, so gilt als vereinbart, daß der Abnehmer uns anteilmäßig Miteigentum im Sinne des §947 Abs.1 BGB überträgt und die Sache für uns mit in Verwahrung behält.

Der Käufer tritt die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen in voller Höhe an uns ab, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die unter Eigentumsvorbehalt stehende Sache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Im Falle der Verarbeitung steht uns die jeweilige anteilige Forderung zu. Die abgetretenen Forderungen dienen zur Sicherung des Verkäufers jeweils nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache. Der Käufer ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen solange selbst einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Solange sieht der Verkäufer von einem eigenen Einzug der ihm zustehenden Forderungen und von einer Benachrichtigung der Kunden des Käufers, deren Namen der Käufer auf Verlangen anzugeben hat, ab.

Liefermenge: Bei Erzeugnissen, die besonders gefertigt werden müssen, behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% vor.

Gewährleistung: Wir sind bereit, Wälzlagerzubehörteile sowie auch die von uns vertriebenen Wälzlager, die innerhalb 24 Monaten vom Tage der Absendung gerechnet, nachweislich infolge von Werkstoff- oder Herstellungsfehlern unbrauchbar geworden sind, ohne Berechnung ganz oder teilweise wieder herzustellen oder Ersatz zu liefern.

Die Art der Lieferung bleibt uns überlassen.

Irgendwelche sonstige Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für Waren, die innerhalb der genannten Frist einer der Gebrauchszeit entsprechende natürliche Abnutzung erfahren oder bei welchen eine ungewohnliche Abnutzung durch Verschmutzung oder durch Rostbildung hervorgerufen ist, wird keine Gewährleistung übernommen. Firmen, die sich mit der Aufarbeitung oder Reparatur von Wälzlagern befassen, haben entweder unser Fabrikzeichen zu entfernen oder auf den Lagern einen deutlichen Vermerk anzubringen, daß die Teile von ihnen aufgearbeitet wurden. Diese Lager dürfen nicht mehr in unserer Originalverpackung verkauft werden.

Beanstandungen wegen Menge und Beschaffenheit der Sendung oder mangelhafte Verpackung können bei Verlust von Schadenersatzansprüchen nur innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden. Das Lieferwerk behält sich bei begründeten und anerkannten Beanstandungen Ersatzlieferung oder Gutschrift nach seiner Wahl vor.

Ersatzlieferung oder Gutschrift kann erst nach einwandfreier Feststellung der Ersatzpflicht durch genaue Untersuchung im Werk geleistet werden. Zu diesem Zweck sind beanstandete Waren ohne Kosten für uns einzusenden. In dringenden Bedarfsfällen wird Ersatz zum jeweiligen Tagespreis geliefert und nach Feststellung der Ersatzpflicht Gutschrift erteilt.

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Wuppertal, Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, auch bei Wechsel und Scheckklagen ist Wuppertal.

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Antriebstechnik GmbH
Otto-Hahn-Str. 12
42369 Wuppertal-Ronsdorf

Tel: (0202) 62002-0
Fax:(0202) 62002-50
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